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Hygienekonzept zum Trainingsbetrieb

Liebe Mitglieder, Eltern und Kinder der Sportgemeinschaft Anhausen, nachdem sich die Infektionszahlen mittlerweile im behördlichen Rahmen stabilisiert haben, hat das lange Warten ein Ende und wir können Euch endlich paar positive Nachrichten vermelden! Wir können den Trainingsbetrieb im Dojo Anhausen teilweise wieder aufnehmen.
Dies darf jedoch nur unter Beachtung der gültigen Hygiene- und Abstandsregeln erfolgen!
(--> Hygienekonzept zum Trainigsbetrieb (.pdf) / Stand 16.09.2020)

Wir haben neue Trainingspläne erarbeitet um allen Mitgliedern zumindest ein Training wöchentlich zu ermöglichen.
--> Aktueller Trainingsplan (.pdf)

In den vergangenen Tagen waren wir nicht untätig und haben in Zusammenarbeit mit denTrainern einen Maßnahmenkatalog erstellt, um ein „Miteinander“ in unserer Sportstätte trotz der aktuellen Lage gewährleisten zu können.
Jan Brettnacher hat sich dankenswerterweise bereit erklärt, als unser Hygienebeauftragter die Koordination der Abläufe zu übernehmen.

Es muss uns jedoch stets bewusst sein, dass es bis zum heutigen Tage noch immer keinen wirksamen Impfschutz gegen COVID19 gibt! Daher ist es unerlässlich, sich ohne Hysterie, aber mit gesundem Menschenverstand an bestimmte Vorsichtsmaßnahmen zu halten und sorgsam aufeinander zu achten!!


Folgende Vorgaben sind daher unbedingt einzuhalten (Stand 16.09.2020):

  1. Bei Krankheitssymptomen wie Fieber, Schnupfen usw. darf das Training nicht besucht werden!
    (siehe auch: --> Unbedenklichkeitserklärung (.pdf))
  2. Personen, die an COVID 19 erkrankt sind/waren, dürfen frühestens nach 14 Tagen(ab Tag der Feststellung der Erkrankung) und nur mit ärztlichem Attest wieder am Training teilnehmen!
    Die Quarantänebestimmungen des jeweiligen Gesundheitsamtes sind ebenfalls zu beachten.
  3. Der Eingang erfolgt über den Nebeneingang (große Halle), der Ausgang erfolgt über den Haupteingang (der Weg ist entsprechend beschildert).
  4. Hände sind sofort am Eingang vor dem Trainingsbetrieb und später am Ausgang nach dem Trainingsbetrieb desinfizieren. Nach dem Toilettengang und in Pausen sind ebenfalls die Hände zu desinfizieren.
  5. Am Eingang liegen Teilnehmer-/Anwesenheitslisten aus, in der sich die Erwachsenen Sportler eintragen, damit bei einer möglichen Infektion eines Teilnehmers und/oder Trainers, die Infektionskette nachverfolgt werden kann.
    Die Anwesenheitsliste enthält Angaben zur Trainingsstunde, Trainingsdatum – und Uhrzeit, Name, Anschrift der Teilnehmer und des Trainers.
    Diese Listen werden fristgerecht aufbewahrt; im Bedarfsfall werden diese an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet.
    Die Anwesenheitslisten der Kindertrainingseinheiten führt ausschließlich der Trainer jeder Einheit selbst.
  6. Die Toiletten sind geöffnet; müssen nach benutzen desinfiziert werden (Desinfektionsmittel steht in jeder Toilettenanlage bereit). Toiletten werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert.
  7. Die An-/Abreise zum/vom Training erfolgt in Sportbekleidung. Die Umkleiden und Duschen bleiben vorerst geschlossen.
    Auf größere Taschen / Rücksäcke etc. ist zu verzichten.
  8. Oberstes Gebot ist wie im Alltag die Abstandswahrung von mindestens 1,5 m im gesamten Dojo!
  9. Eine Begrüßung erfolgt nicht per Handshake oder Umarmung! Kurze Berührungen zum Gruß per Ellenbogen oder Fuß sind möglich!
  10. Die Trainingszeiten während der Pandemie sind unbedingt einzuhalten. Es sind dabei mindestens 15 min zum Wechsel der kommenden und gehenden Trainingsgruppen vorgesehen, die ebenfalls einzuhalten sind!
    Bitte kommt daher nicht früher zum Training!
  11. Die Trainer erscheinen so frühzeitig, dass die Trainingsvorbereitung und der Empfang der Trainingsteilnehmer am Eingang gewährleistet sind.
    Sie tragen einen Mund-/Nasenschutz stets griffbereit!
  12. Während des Trainingsbetriebes werden die Hallen ausreichend belüftet.
  13. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb ist in festen Kleingruppen von insgesamt bis zu 30 Personen zulässig.Trainiert wird bis auf weiteres in Gruppen von max. 30 Personen (große Halle),
    und max. 12 Personen (kleine Halle), inkl. einem Trainer!
  14. Das Betreten der Sportanlage ist grundsätzlich auch für Besucher erlaubt, wenn es die Hallenbelegung zulässt und nur auf der Tribüne mit Abstandswahrung von 1,5m.
  15. Vor Beginn erfolgen klare Anweisungen der Trainer zum Trainingsablauf!
  16. Trainingsinhalte müssen unter Beachtung der Abstandsregel von 1,5 m gestaltet werden!
  17. Das Training in der Halle kann Barfuß erfolgen, soweit gewährleistet ist, dass nach jeder Trainingseinheit der Boden gesäubert und desinfiziert wird. Dies entscheidet der Trainer vor jeder Trainingsstunde.
  18. Mund- und Nasenschutz muss während dem Training nicht getragen werden, Masken sind jedoch vor der Versorgung eines verletzten Teilnehmers o. ä. anzulegen!
  19. Nach dem Training sammeln nur die Trainer das Trainingsmaterial ein und sorgen für die Desinfektion!
  20. Das Abholen der Kinder findet auf dem Parkplatz statt!
  21. Die Trainer haben das Recht, Teilnehmer bei groben oder mehrmaligen Verstößen gegen die erforderlichen Vorgaben und Anweisungen von diesem Training oder vom gesamten Trainingsbetrieb auszuschließen.

Bitte haltet Euch an die vorgegebenen Punkte, nur so können der Verein und die Trainer einen reibungslosen Trainingsbetrieb unter diesen besonderen Umständen gewährleisten!
Bei Fragen stehen euch die Trainer/innen zur Verfügung.

Euer Vorstand

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Kontakt

Sportgemeinschaft Anhausen e.V.
Neuwieder Straße 16
56584 Anhausen


Jan Brettnacher | 1. Vorsitzender
Telefon: 0 26 39. 961 988
Mobil: 0171. 8685249
 j.brettnacher@sg-anhausen.de

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